ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Katzenpension Max Lounge
§ 1 Geltungsbereich und Sorgfaltspflicht
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Betreuung und
Unterbringung von Katzen in der Katzenpension Max Lounge.
(2) Die Katzenpension Max Lounge verpflichtet sich zu äußerster Sorgfalt sowie artgerechter und
verhaltensgerechter Haltung und Versorgung der Tiere während der vereinbarten Pflegedauer.
§ 2 Unterbringung und Besichtigung
(1) Die Unterbringung erfolgt gemäß den behördlichen Vorgaben und den betrieblichen Gegebenheiten der
Katzenpension.
(2) Vor der erstmaligen Betreuung des Tieres in der Tierpension wird dem Tierhalter ausdrücklich zu einer
vorherigen Besichtigung der Räumlichkeiten und einer persönlichen Beratung geraten.
§ 3 Aufnahmevoraussetzungen (Impfungen, Gesundheit, Kastration)
(1) Es werden grundsätzlich nur ausreichend geimpfte und gesundheitlich stabile Tiere aufgenommen. Der
gültige Impfausweis ist vor jedem Aufenthalt zur Kontrolle im Original vorzulegen. Für Neukunden gilt als
zwingende Voraussetzung ein lückenloser Impfschutz gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und
Leukose (FeLV). Bei der Leukose-Impfung wird ein nachweisbar negativer Bluttest eines Tierarztes
gleichgestellt.
(2) Für die reguläre Unterbringung in der Katzengruppe gilt: Geimpfte Katzen gelten automatisch als negativ
getestet, sofern dies die medizinische Voraussetzung für die Durchführung der Leukose-Impfung war. Nicht
gegen Leukose geimpfte Katzen benötigen zwingend einen separaten, aktuellen und negativen schriftlichen
Testnachweis des Tierarztes.
(3) Es werden ausschließlich **kastrierte** Katzen und Kater aufgenommen. Der Tierhalter versichert mit der
Buchung und Übergabe ausdrücklich, dass das Tier kastriert ist.
(4) Der Tierhalter versichert, dass das Tier frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist.
Vorerkrankungen, chronische Leiden oder akute gesundheitliche Einschränkungen müssen der Tierpension
unverzüglich und vor dem Check-in schriftlich mitgeteilt werden. Im Zweifelsfall ist ein aktuelles tierärztliches
Attest vorzulegen.
§ 4 Parasitenprophylaxe
(1) Der Tierhalter verpflichtet sich, dem Tier regelmäßig (alle 3 Monate) eine tierärztlich empfohlene
Entwurmung zu verabreichen.
(2) Der Tierhalter versichert, seinem Tier kurz vor Aufenthaltsbeginn ein wirksames, ausschließlich beim
Tierarzt erworbenes Antiparasitikum gegen Ektoparasiten (Floh- und Zeckenschutz) verabreicht zu haben
oder die Tierpension spätestens bei der Abgabe kostenpflichtig damit zu beauftragen.
(3) Der Halter bzw. Eigentümer haftet vollumfänglich für alle Schäden und Folgekosten (z. B. aufwendige
Desinfektion der Räume, Behandlung infizierter anderer Pensionstiere), die durch einen unzureichenden
Floh-, Zecken- oder Parasitenschutz seines Tieres entstehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn frei
verkäufliche, nicht tierärztlich zertifizierte Produkte verwendet wurden.
§ 5 Haftungsbegrenzung der Katzenpension
(1) Die Haftung der Katzenpension Max Lounge für Schäden am Tier (wie Verletzung, Erkrankung,
Verlust oder Entlaufen) sowie für sonstige Sachschäden wird auf **Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit**
beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Katzenpension oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
beruhen.
(2) Für eingebrachte Sachen (z. B. Transportkörbe, Decken, Spielzeug) wird keine Haftung übernommen.
§ 6 Identifikationspflicht bei Abholung und Mitwirkung des Halters
(1) Der Tierhalter bzw. die abholende Person ist verpflichtet, bei der Abholung des Tieres dessen
**Identität eigenständig und gewissenhaft zu prüfen** (optischer Abgleich, Prüfung besonderer
Merkmale).
(2) Bestehen seitens der Tierpension oder des Halters Zweifel an der Identität des Tieres (insbesondere
bei optisch stark ähnelnden Tieren), ist vor der Herausgabe eine Überprüfung mittels des elektronischen
Transponder-Lesegeräts (Chip-Abgleich) durchzuführen.
(3) Mit der vorbehaltlosen Entgegennahme und dem Verlassen der Pensionsräume bestätigt der
Abholende rechtsverbindlich, dass es sich um das korrekte, eigene Tier handelt. Eine spätere Rüge oder
Haftung für Verwechslungen nach Verlassen der Pension ist ausgeschlossen, es sei denn, der
Katzenpension fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
§ 7 Abholung durch Dritte
Wird das Tier nicht vom Tierhalter persönlich abgeholt, ist der Tierpension vorab eine schriftliche
Abholvollmacht unter Benennung der abholenden Person zu übermitteln. Die Tierpension ist berechtigt, die
Vorlage eines Personalausweises zu verlangen. Die Herausgabe erfolgt in diesem Fall auf volles Risiko des
Tierhalters; die Prüfpflichten aus § 6 gehen auf den Bevollmächtigten über.
§ 8 Tierärztliche Versorgung
Im Falle einer akuten Erkrankung, des Verdachts auf eine Erkrankung oder einer Verletzung des Tieres
während der Betreuungszeit ist die Katzenpension berechtigt und verpflichtet, im Namen und zu Lasten des
Tierhalters eine Tierarztpraxis oder Tierklinik mit der medizinischen Behandlung zu beauftragen. Die Auswahl
des Tierarztes obliegt der Pension. Sämtliche damit verbundenen Behandlungs-, Medikamenten- und
Fahrtkosten fallen ausschließlich dem Tierhalter zur Last.
§ 9 Schadenersatz des Halters
Der Halter bzw. Eigentümer haftet für alle Schäden, die durch das Tier an Einrichtungen der Pension, an
Personen oder an anderen Pensionstieren entstehen, es sei denn, der Schaden ist nachweislich auf ein grob
fahrlässiges Verschulden der Pension zurückzuführen. Die Haftung umfasst auch Schäden durch
unzureichenden Impfschutz oder verschwiegene Infektionen.
§ 10 Pensionsentgelt und Zahlungsbedingungen
(1) Die Pensionskosten sind im Voraus zu begleichen. Das gesamte Pensionsentgelt muss am Tage der
Aufnahme in bar bezahlt werden oder vorab per Überweisung eingegangen sein. Bei Überweisungen muss
der Betrag spätestens drei Tage vor der Aufnahme auf dem Konto der Tierpension gutgeschrieben sein.
(2) Pro angefangenem Kalendertag, den das Tier in der Pension verbringt, fällt ein voller Tagessatz an.
§ 11 Stornierungsbedingungen und Rücktritt
(1) Stornierungen müssen grundsätzlich über das elektronische Kundenkonto erfolgen und bedürfen der
schriftlichen Bestätigung durch die Tierpension. Stornierungen sind jederzeit kostenfrei möglich. Die Pension
behält sich jedoch das Recht vor, bei missbräuchlich häufigen Stornierungen individuelle
Stornierungsgebühren für zukünftige Buchungen zu vereinbaren.
(2) Die Tierpension ist berechtigt, aus wichtigem Grund vor oder während des Aufenthaltes vom Vertrag
zurückzutreten. Wichtige Gründe sind insbesondere: falsche Angaben des Besitzers über die Gesundheit
oder den Charakter des Tieres, unvorhersehbare Aggression gegenüber Menschen oder anderen Tieren,
extreme Angstzustände des Tieres, die eine artgerechte Betreuung unmöglich machen, oder das Vorliegen
ansteckender Krankheiten am Tag des Betreuungsbeginns. In diesen Fällen steht dem Kunden kein
Schadensersatz zu.
§ 12 Betriebszeiten und Ruhetage
Am **Sonntag** sowie an gesetzlichen Feiertagen hat die Katzenpension Ruhetag. An diesen Tagen ist
**keine Annahme und keine Abholung** von Tieren möglich. Die umfassende Betreuung, Fütterung und
Versorgung der tierischen Gäste ist auch an Sonn- und Feiertagen lückenlos gewährleistet.
§ 13 Zubehör und Vergessene Gegenstände
Der Tierhalter wird gebeten, eigenes Zubehör (Futter, Leinen, Transportkörbe etc.) bei der Abholung wieder
vollständig mitzunehmen. Ein Nachversand per Post ist ausgeschlossen. Vergessene Gegenstände werden
für einen Zeitraum von maximal 4 Wochen aufbewahrt und können nach vorheriger Absprache zeitnah in den
Räumlichkeiten abgeholt werden.


Katzenpension Max Lounge • Inhaber: Daniel Geyer • Stand: März 2026