Allgemeine Geschäftsbedingungen


Sorgfaltspflicht:

Die Katzenpension Max Longe verpflichtet sich zu äußerster Sorgfalt sowie artgerechter Haltung der Tiere während der Pflegedauer.


Unterbringung:

Vor der Betreuung des Tieres in der Tierpension raten wir zu einer Besichtigung und Beratung in der Tierpension.


Vorerkrankungen und akute Erkrankungen:

Vorerkrankungen und akute Erkrankungen müssen vom Tierhalter der Tierpension unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.
Die Tierpension ist berechtigt, von einer Buchung zurückzutreten, falls das Tier aufgrund einer Erkrankung nicht angemessen in der Tierpension betreut werden kann oder andere Tiere anstecken könnte.
Tiere mit ansteckenden Erkrankungen können grundsätzlich nicht aufgenommen werden.
Im Zweifelsfall, ob die Erkrankung ansteckend ist, muss vom Tierhalter zuvor ein tierärztliches Attest vorgelegt werden.


Impfung und Parasitenprophylaxe:

Grundsätzlich werden nur ausreichend geimpfte Tiere angenommen.
Der Impfausweis muss vor jedem Aufenthalt in der Tierpension zur Kontrolle vorgezeigt werden.
Der Tierhalter versichert mit der Übergabe seines Tieres in unsere Obhut,
dass sein Tier nicht an ansteckenden Krankheiten leidet.
Es gibt verschiedene Impfstoffe mit unterschiedlicher Gültigkeitsdauer.
Wir richten uns nach dem, was Ihr Tierarzt als Gültigkeitsdauer "Gültig bis" eingetragen hat.
Sollte nur ein Impfdatum aber keine Angabe vor Gültigkeitsdauer eingetragen sein,
gehen wir grundsätzlich von einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr aus.
Das Tier muss vom Tierhalter regelmäßig entwurmt werden (alle 3 Monate).
Der Tierhalter versichert, seinem Tier kurz vor Aufenthaltsbeginn in der Tierpension ein Antiparasitikum gegen Ektoparasiten (Flohschutz) verabreicht zu haben oder die Tierpension spätestens bei der Abgabe des Tieres damit zu beauftragen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ausschließlich beim Tierarzt erhältliche Produkte einen ausreichenden Floh- und Zeckenschutz gewährleisten.
Der Halter / Eigentümer haftet für den Schaden, der durch einen unzureichenden Floh- und Zeckenschutz seines Tieres entsteht. Insbesondere, wenn das vom Halter verwendete Mittel nicht bei einem Tierarzt erworben wurde.


Kastration bei Katzen:

Es werden ausschließlich kastrierte Katzen und Kater aufgenommen.
Der Tierhalter versichert, dass sein Tier kastriert wurde.


Erkrankung:

Im Falle einer Erkrankung des Tieres ist die Pension berechtigt,
einen Tierarzt zu Lasten des Tierhalters mit der Behandlung zu beauftragen.


Schadenersatz:

Der Halter / Eigentümer haftet für alle Schäden, die durch das Tier entstehen.
Der Halter / Eigentümer haftet auch für den Schaden, der durch unzureichende Impfung
seines Tieres oder eine bei Übergabe seines Tieres in unsere Obhut vorliegende
ansteckende Erkrankung des Tieres entsteht.
Verbleib von mitgebrachtem Zubehör in der Tierpension:
Achten Sie bitte darauf, selbst mitgebrachtes Zubehör wie z.B. Futter, Leinen, Halsbänder etc.
beim Abholen Ihres Tieres wieder mitzunehmen.
Das Nachsenden per Post ist grundsätzlich nicht möglich.
Sollten Sie trotzdem Mal etwas bei uns vergessen, können Sie es zeitnah bei uns
abholen.


Pensionsentgelt:

Pensionskosten sind im Voraus zu begleichen, somit muss das gesamte Pensionsentgelt am Tage der Aufnahme
bar bezahlt oder vorher überwiesen werden.
Bei Überweisung muss das Pensionsentgelt spätestens drei Tage vor der Aufnahme auf unserem Konto eingegangen sein.
Pro angefangenem Kalendertag, den das Tier in der Pension verbleibt,
fällt ein voller Tagessatz an.


Stornierungsbedingungen:

Stornierungen müssen grundsätzlich über das Kundenkonto erfolgen und werden von uns schriftlich bestätigt.
Stornierungen sind in unserer Tierpension grundsätzlich jederzeit möglich und kostenfrei.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns vorbehalten, bei häufigen Stornierungen über Ihr Kundenkonto, mit Ihnen Stornierungsgebühren zu vereinbaren.


Rücktritt durch die Tierpension:

Die Tierpension ist berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Diese Gründe können sein:

  • falsche Angaben des Besitzers über Gesundheit oder Charakter des Tieres
  • Aggression gegenüber anderen Tieren oder Menschen
  • starke Angst des Tieres welche eine Betreuung nicht ermöglicht

Die Tierpension ist auch dann zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn das zu betreuende Tier am Tag des Betreuungsbeginns Krankheiten aufweist, die die anderen Tiere gefährden würden.
Für den Kunden entsteht in diesen Fällen kein Recht auf Schadenersatz.


Ruhetag:

Sonntag haben wir Ruhetag. An diesem Tag ist keine Annahme oder Abholung möglich.
Selbstverständlich wird Ihr Tier aber auch am Sonntag umfassend betreut und versorgt!