Unsere AGB’s (Stand: 31.08.2016):

Hier machen Sie sich bitte mit unseren AGB’s vertraut, damit es auf beiden Seiten nicht zu Missverständnissen kommen kann.

Der Besitzer bürgt dafür, dass die Katze geimpft, gesund und parasitenfrei ist. Eventuelle aktuelle oder chronische Erkrankungen und benötigte Medikamente sind der Pension bei Anmeldung der Katze anzuzeigen. Offensichtlich kranke, bakteriell oder mit Viren infizierte Katzen (z.B. Erkältung mit Husten, Niesen, Augenentzündung, Bronchitis oder mit Verdacht auf Katzenherpes, Chlamydien usw.) werden generell nicht aufgenommen, egal, ob vorher bereits eine feste Pensionsbuchung vorgenommen wurde oder nicht, um eine Ansteckung der anderen Katzen und ein Einnisten der Erreger hier zu vermeiden. Die Pension haftet in dem Fall nicht für eventuelle Urlaubs-Stornierungskosten oder sonstige anfallende Kosten, die dadurch entstehen, dass die akut erkranke Katze hier nicht aufgenommen wird. Sollten Krankheitssymptome am Bringtag erst bemerkt werden, wenn der Besitzer schon wieder gegangen ist, wird versucht, diesen unverzüglich zu erreichen, damit er die Katze wieder abholt. Gelingt dies nicht oder zeigen sich die Krankheitssymptome erst einen bis drei Tage später, wird die Katze hier separiert, ggf. aber zur Not auch an einer anderen Örtlichkeit (z.B. bei einem Tierarzt, Tierheim, bei einer Pflegestelle vom Tierschutz o.ä.), wenn hier zu diesem Zeitpunkt keine Möglichkeit für die Einzelhaltung bestehen sollte. Die Kosten für die Separierung der Katze an einer anderen Örtlichkeit trägt der Besitzer, da die Katze nachweislich schon am Bringtag krank bzw. bereits infiziert hergebracht wurde. Sollte die Katze eine der o.g. Krankheitssymptome in der jüngeren Vergangenheit aufgewiesen haben, so muss die Katze mindestens acht Wochen (bei Erkältungen) oder mindestens ½ Jahr (bei Herpesinfektion) vor der Abgabe in der Pension wieder vollkommen gesund und symptomfrei sein, damit sie für die anderen Katzen nicht mehr ansteckend ist. Hierfür bürgt der Besitzer ebenfalls. Der Besitzer ist auf jeden Fall damit einverstanden, dass die Katze – falls aus irgendwelchen Gründen erforderlich – während des hiesigen Aufenthaltes zum Tierarzt gebracht und dort ggf. behandelt werden darf. Eine Freigängerkatze muss kurz vor dem Aufenthalt in der Pension mit Broadline, Frontline, Frontline-combo, Advantage, Stronghold o.ä. behandelt worden sein oder ein Flohhalsband tragen, um keine Flöhe, Zecken und Haarlinge ein- zuschleppen. Die leere Tube bringt der Besitzer bitte als Beweis mit. Sollte die leere Tube nicht mitgebracht werden, so behält sich die Pension das Recht vor, der Katze auf Kosten des Besitzers eines der o.g. Mittel aus dem Eigenbestand zu verabreichen. Die letzte Impfung muss noch Gültigkeit haben, ansonsten muss die letzte Auffrischungs-impfung bei Neuimpfung spätestens 14 Tage vor Übergabe der Katze in die Pension erfolgt sein, damit der Impfschutz noch wirksam werden kann. Sämtliche durch tierärztliche Behandlung entstehende Kosten gehen zu Lasten des Besitzers und sind von diesem zusammen mit dem Honorar für die Betreuung der Katze zu entrichten. Hinzu kommt eine Fahrtkostenerstattung von 0,60 Euro je gefahrener Kilometer zum Tierarzt. Erwachsene bzw. geschlechtsreife  Kater werden nur aufgenommen, wenn sie kastriert sind. Die Pension übernimmt aufgrund aller möglichen Eventualitäten, die in einer Katzenpension unter Umständen eintreten könnten, keine Gewährleistung über den Zustand der Katze bei Abholung, z.B. Verletzungen, Krankheit, Tod, Wurmbefall, Ungezieferbefall und haftet auch nicht bei Entlaufen der Katze. Der Besitzer wurde vor Abgabe der Katze in der Pension mündlich über mögliche Risiken aufgeklärt. Die Risiken sind auch auf unserer Homepage zum Nachlesen aufgeführt. Der Besitzer sichert auch zu, dass er die Hinweise auf unserer Homepage, insbesondere die „Fragen und Antworten“ sowie die Rubrik „Unsere Bitten an Sie“ vor Abgabe der Katze aufmerksam durchgelesen hat. Sollte die Katze zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt werden, verpflichtet sich die Pension, die Katze noch 14 Tage weiter zu versorgen. Danach geht die Katze in das Eigentum der Pension über, sofern sich der Besitzer oder dessen Familienangehörige, Freunde oder Bekannte immer noch nicht gemeldet haben. Die Pension ist dann berechtigt, die Katze entweder bei sich zu behalten oder einem Tierschutzverein bzw. Tierheim zwecks Weitervermittlung zu übergeben oder aber die Katze in Eigenregie in gute Hände weiter zu vermitteln. Das Honorar für die Betreuung der Katze ist bei Abholung der Katze in bar zu entrichten. Eine evtl. vorher geleistete Anzahlung wird selbstverständlich in der Rechnung berücksichtigt. Sollte der Besitzer kein oder nicht genügend Bargeld bei der Abholung des Tieres dabei haben, so verbleibt die Katze weiterhin bis zur vollständigen Bezahlung in der Pension. Die sodann über die vereinbarte Betreuungszeit hinaus gehenden Tage werden dem Besitzer zusätzlich in Rechnung gestellt. Es gelten jeweils immer nur die aktuell auf unserer Homepage ausgewiesenen Preise. Angegebene Preise in veralteten Flyern, die vielleicht noch bei Tierärzten, Geschäften etc. ausliegen oder Angaben in den diversen Internet-Tierpensionsportalen, verlieren daher ihre Gültigkeit, sobald eine Preisanpassung auf unserer Homepage vorgenommen wurde.

Bei einer Stornierung der Pensionsbuchung unter zwei Wochen vor Aufenthaltsbeginn werden 50 % der hier normalerweise entstandenen Pensionskosten als Stornogebühren fällig und sind innerhalb von 7 Tagen nach der Stornierung zu zahlen.